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    Teil A  
- A, 1. Allgemeiner Teil
›› Allgemeine Vorschriften
›› Arbeitszeit
›› Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
›› Urlaub und Arbeitsbefreiung
›› Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
›› Sonstige Vorschriften
›› Sonderregelungen
›› Anhänge und Anlagen
- A, 2. Allgemeine VO/ Tätigkeitsmerkmale
- A, 3. Überleitung und Übergangsrecht
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    Teil D Sonst.Regelungen  
    Teil E Auszub./Praktikant.  
    Teil F Einzelne Diözesen  
    Anhang: Beschluss FBK  
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Teil A

A, 1. Allgemeiner Teil

Abschnitt II: Arbeitszeit (§§ 6-11b)

§ 10 Arbeitszeitkonto

(1) 1Mit Beschäftigten kann ein Arbeitszeitkonto nach Maßgabe der Arbeitszeitkontenregelung (AZKR) eingerichtet werden. 2Soweit ein Arbeitszeitkorridor (§ 6 Abs. 6) oder eine Rahmenzeit (§ 6 Abs. 7) vereinbart wird, ist ein Arbeitszeitkonto nach Maßgabe der AZKR einzurichten.

(2) Alle Beschäftigten einer Einrichtung oder von Teilen einer Einrichtung, für die ein Arbeitszeitkonto eingerichtet wird, werden von den Regelungen des Arbeitszeitkontos erfasst.

  
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