Teil D : Sonstige Regelungen

D, 10b. Ordnung über die betriebliche Altersversorgung der bei der Pensionskasse der Caritas VVaG versicherten Mitarbeiter im kirchlichen Dienst

§ 1 Geltungsbereich

Die „Ordnung über die betriebliche Altersversorgung der bei der Pensionskasse der Caritas VVaG versicherten Mitarbeiter im kirchlichen Dienst - Versorgungsordnung B“ gilt für die unter den Geltungsbereich des Arbeitsvertragsrechts der bayerischen Diözesen fallenden Mitarbeiter, soweit für diese nicht vorrangig eine Versicherungspflicht nach der „Ordnung über die betriebliche Altersversorgung der bei der Bayerischen Versorgungskammer - Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden versicherten Mitarbeiter im kirchlichen Dienst - Versorgungsordnung A“ besteht.