Anhang III: Ordnungen zur Gestaltung des Arbeitsvertragsrechts im Bereich der bayerischen Diözesen

5. Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung - KAGO - in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz vom 25. Februar 2010

Erster Teil - Allgemeine Vorschriften -
§ 13 Rechts- und Amtshilfe

(1) 1Die kirchlichen Gerichte für Arbeitssachen leisten einander Rechtshilfe. 2Die Vorschriften des staatlichen Gerichtsverfassungsgesetzes über Rechtshilfe finden entsprechende Anwendung.

(2) Alle kirchlichen Dienststellen und Einrichtungen leisten den kirchlichen Gerichten für Arbeitssachen auf Anforderung Amtshilfe.