Teil D : Sonstige Regelungen
D, 9. Reisekostenordnung der bayerischen Diözesen
Abschnitt IV Schlussvorschriften (§§ 25-27)
§ 25
(frei)
§ 26
(frei)
§ 27 Verweisungen
Ist im Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen auf Vorschriften und Bezeichnungen Bezug genommen, die nach dieser Ordnung nicht mehr gelten, so treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften und Bezeichnungen dieser Ordnung.