|
Sehr geehrte Damen und Herren,
das onlineABD und der Downloadbereich wurden aktualisiert. Sie finden jetzt die aktuellste Version des ABD als Wordfassung und als PDF-Datei mit den Beschlüssen der 178. Vollversammlung Stand 01.09.2017. Diese beiden Fassungen beinhalten auch die Neufassung der Ordnung für Berufsbezeichnungen von arbeitsvertraglich beschäftigten Lehrkräften an Schulen in kirchlicher Trägerschaft zum 1. Januar 2018.
Neu sind zum
zum 1. Januar 2017
Folgeänderungen nach Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 22 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Verwaltung – (BT-V)
zum 1. März 2017
die Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 13 vom 24. November 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 und die Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 12 vom 24. November 2016 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA)
zum 1. August 2017
redaktionelle Änderungen in Umsetzung der Ordnung der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen, Anpassungen an die Änderungen des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch bei der Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung für Beschäftigte zur persönlichen Eignung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen gemäß § 3 Absatz 9 ABD Teil A, 1., die Verlängerung der Laufzeit bei der Förderschulzulage für kirchliche Schulbeauftragte in der Erzdiözese München und Freising, Änderungen bei den Anrechnungsstunden für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, und die Änderung der befristeten Laufzeit bei der Arbeitszeitkontenregelung,
zum 1. September 2017
Änderungen beim Inkrafttreten für Ausbildungs- und Prüfpflicht bei den Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen
zum 1. Januar 2018
die Neufassung der Ordnung für Berufsbezeichnungen von arbeitsvertraglich beschäftigten Lehrkräften an Schulen in kirchlicher Trägerschaft
Was sich geändert hat finden Sie in der Anlage 118.
Zusätzlich wurden die Ausführungsbestimmungen zur Freistellung der Dienstnehmervertreter/Dienstnehmervertreterinnen in der Kommission (§ 11 BayRKO) reaktionell geändert und rückwirkend zum 1. Mai 2016 in Kraft gesetzt.
Bitte beachten:
In Kürze gibt es eine neue Ergänzungslieferung Nr. 23 für die Loseblattsammlung zum ABD mit Stand 01.09.2017. Diese erhalten Sie mit dem nächsten Newsletter.
Kommission für das Arbeitsvertragsrecht
der bayerischen Diözesen
Eduard Frede
Leiter der Geschäftsstelle
Spenglergäßchen 1
86152 Augsburg
|
|