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A, 1. Allgemeiner Teil


Abschnitt III: Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen (§§ 12-25c)

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Zuletzt geändert zum: 01.05.2017, Beschluss vom 16.03.2017

(Die Änderungen des § 20 zum 1. Mai 2017 durch Beschluss der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen vom 16. März 2017 veröffentlicht in der Anlage zu den Amtsblättern der bayerischen Diözesen „Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen – ABD – Nr. 117“ sind befristet bis zum 31. Dezember 2020.)

§ 12 Eingruppierung
§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
Anmerkung zu §§ 12,13
§ 14 Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 14a Höher- bzw. Herabgruppierung von Leiterinnen/Leitern von Kindertageseinrichtungen, Erzieherinnen/Erzieher mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten und Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten
§ 15 Tabellenentgelt
§ 16 Stufen der Entgelttabelle
§ 16a Weitere Anrechnung von Vordienstzeiten bei Einstellung
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
§ 18 Leistungsentgelt
§ 18a Besondere Einmalzahlung
§ 19 Erschwerniszuschläge
§ 20 Jahressonderzahlung
§ 20a Entgeltbezugsgröße
§ 20b Einmalige Sonderzahlung 2009
§ 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
§ 22 Entgelt im Krankheitsfall
§ 23 Besondere Zahlungen
§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
§ 25 Betriebliche Altersversorgung bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden
§ 25a Betriebliche Altersversorgung bei der Pensionskasse der Caritas VVaG
§ 25b Betriebliche Altersversorgung bei einer anderen Pensionskasse oder einem Pensionsfonds
§ 25c Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
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