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D, 2. Regelung zur Kontrolle der Nutzungsbeschränkung von Internet-Diensten
§ 1 Geltungsbereich | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.10.2005, Beschluss vom 01.01.2006
Diese Regelung findet Anwendung für alle Mitarbeiter, die Internet-Dienste nutzen.