![]() |
D, 4. Arbeitszeitkontenregelung
§ 14 Abgeltung von Zeitguthaben | ![]() | ![]() |
Zuletzt geändert zum: 01.10.2007, Beschluss vom 01.01.2006
1Bei der Abgeltung findet eine Berechnung auf der Basis der Entgeltfortzahlung (§ 21 Teil A, 1.) statt. 2Maßgeblich ist hierbei der Durchschnittsverdienst der letzten drei Kalendermonate vor Beendigung des Arbeitszeitkontos.