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Teil D: Sonstige Regelungen


D, 11. Regelung über den Rationalisierungsschutz für Beschäftigte

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Zuletzt geändert zum: 01.09.2015, Beschluss vom 09.07.2015

(Die Überschrift „A. Allgemeiner Teil“ wurde mit Beschluss vom 08.07.2015 zum 01.09.2015 gestrichen. Der Teil „B. Betriebsbedingte Kündigung bis zum 31.12.2003, im Kindertagesstättenbereich bis 31.08.2003“ (§§ 10 und 11) wurde mit Beschluss vom 08.07.2015 zum 01.09.2015 gestrichen; der Teil „C. Betriebsbedingte Kündigungen in Einrichtungen, die nicht dem Geltungsbereich des KSchG unterliegen“ (§ 12) wurde mit Beschluss vom 08.07.2015 zum 01.09.2015 aufgehoben.)

Vorbemerkung
A. Allgemeiner Teil
B. Betriebsbedingte Kündigungen bis zum 31.12.2003, im Kindertagesstättenbereich bis zum 31.08.2003
C. Betriebsbedingte Kündigungen in Einrichtungen, die nicht dem Geltungsbereich des KSchG unterliegen
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