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1. Grundordnung des kirchlichen Dienstes


Grundordnung des kirchlichen Dienstes

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Zuletzt geändert zum: 01.01.2023, Beschluss vom 22.11.2022

[vom 22. September 1993 in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 22. November 2022]

 

Die katholischen (Erz-)Bischöfe in der Bundesrepublik Deutschland erlassen, jeweils für ihren Bereich,

– in Verantwortung für den Auftrag der Kirche, der Berufung aller Menschen zur Gemeinschaft mit Gott und untereinander zu dienen,

– in Wahrnehmung der der Kirche durch das Grundgesetz garantierten Freiheit, ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu ordnen,

– zur Sicherung der Glaubwürdigkeit der Einrichtungen und Dienste, die die Kirche unterhält und anerkennt, um ihren Auftrag in der Gesellschaft wirksam wahrnehmen zu können,

– in Erfüllung ihrer Pflicht und Verantwortung gegenüber der Dienstgemeinschaft unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze, welche die Katholische Soziallehre herausgearbeitet hat,

die folgende

Grundordnung des kirchlichen Dienstes

 

Artikel 1 – Grundprinzipien des kirchlichen Dienstes –
Artikel 2 – Geltungsbereich –
Artikel 3 – Begründung des Arbeitsverhältnisses –
Artikel 4 – Loyalitätsobliegenheiten –
Artikel 5 – Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten –
Artikel 6 – Koalitionsfreiheit –
Artikel 7 – Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen –
Artikel 8 – Mitarbeitervertretungsrecht als kirchliche Betriebsverfassung –
Artikel 9 – Fort- und Weiterbildung –
Artikel 10 – Gerichtlicher Rechtsschutz –
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