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1. Zentral-KODA-Ordnung


§ 4 Aufgaben des Arbeitsrechtsausschusses

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Zuletzt geändert zum: 01.01.2014, Beschluss vom 18.11.2013

1Der Arbeitsrechtsausschuss hat im Bereich des Arbeitsrechts folgende Aufgaben:
1. Informations- bzw. Meinungsaustausch zu allen Fragen und Auswirkungen des Arbeitsrechts,
2. Koordinierung der Positionen,
3. Beobachtung der arbeitsrechtlichen Landschaft (Monitoring),
4. Erarbeitung von Positionen der Zentral-KODA; Information und Beratung des Katholischen Büros in Berlin,
5. Mitwirkung bei der Gestaltung innerkirchlicher Ordnungen,
6. Vorbereitung der Sitzungen der Zentralen Kommission,
7. Entscheidung über die Zuweisung von Empfehlungsmaterien an die Zentrale Kommission.

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