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1. Zentral-KODA-Ordnung


§ 9 Freistellung

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Zuletzt geändert zum: 01.01.2014, Beschluss vom 18.11.2013

1Die Mitglieder der Zentral-KODA, die im kirchlichen Dienst stehen, sind zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben im notwendigen Umfang von der dienstlichen Tätigkeit freizustellen, insbesondere für die Teilnahme an den Sitzungen der Zentralen Kommission, des Arbeitsrechtsausschusses und der sonstigen Ausschüsse sowie für deren Vorbereitung. 2Die Freistellung beinhaltet den Anspruch auf Reduzierung der übertragenen Aufgaben.

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