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D, 4. Arbeitszeitkontenregelung
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Zuletzt geändert zum: 01.09.2009, Beschluss vom 09.12.2009
Vereinbarung zum Arbeitsvertrag zur Inanspruchnahme der Arbeitszeitkontenregelung (§ 10 AZKR) |
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Zwischen |
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dem/der |
vertreten durch |
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(Arbeitgeber) und |
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Herrn/ Frau |
(Beschäftigter/Beschäftigte) |
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(Vor- und Zuname) |
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wird – vorbehaltlich1 |
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folgende |
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Vereinbarung zum Arbeitsvertrag vom ___________________ geschlossen: |
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§ 1 Arbeitszeit Abweichend vom o. a. Arbeitsvertrag wird die Leistung der Arbeitszeit sowie die Inanspruchnahme von Zeitguthaben bzw. deren Abgeltung in Form der Arbeitszeitkontenregelung vom ________________________ ab _______________________ bis _____________________ vereinbart. |
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§ 2 Zeitgutschriften Es wird vereinbart, folgende Zeitgutschriften dem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben: □ Ausgleich für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft nach § 7 Absatz 3 und Teil A, 1., soweit sie nicht in der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt sind, □ Ausgleich für Mehrarbeit (§ 7 Absatz 6 Teil A, 1.), □ Ausgleich für Überstunden (§ 7 Absatz 7 Teil A, 1.), □ Abgeltung von Zeitzuschlägen (§ 8 Absatz 1 Teil A, 1.), □ nicht in Anspruch genommene Urlaubstage, die den Anspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) übersteigen, □ Ausgleich für Arbeitsstunden, die aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Anweisung durch den Arbeitgeber über das Maß der mit ihm vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit hinaus zur Erfüllung zusätzlicher Aufgaben geleistet werden2. |
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§ 3 Vertragsausfertigung Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages zur Änderung des Arbeitsvertrages. 1 Ist zur Rechtswirksamkeit dieses Vertrages die Genehmigung einer Kirchlichen Stiftungsaufsichtsbehörde erforderlich, so ist ein entsprechender Vorbehalt anzugeben. 2 Gilt für Beschäftigte im pastoralen Dienst |
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