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Präambel

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Zuletzt geändert zum: 01.08.2017, Beschluss vom 13.07.2017

Das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen umfasst die von der Bayerischen Regional-KODA beschlossenen und von den bayerischen Bischöfen jeweils für ihre Diözese in Kraft gesetzten kirchlichen arbeitsvertragsrechtlichen Regelungen.

Das einheitliche, regionale und eigenständige kirchliche Arbeitsvertragsrecht in den bayerischen Diözesen wurde durch die Bayerische Regional-KODA auf der Basis grundlegender Beschlüsse gestaltet. Dabei orientierte sich die Bayerische Regional-KODA stets an den tarifrechtlichen Regelungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst im Freistaat Bayern.

Die weitere Gestaltung des Arbeitsvertragsrechts der bayerischen Diözesen orientiert sich am Tarifvertrag (TVöD – Fassung VKA) für die Beschäftigten der Arbeitgeber, die Mitglieder des kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern sind. Im Übrigen können Bestandteile der weiteren Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes im Freistaat Bayern berücksichtigt werden.
Die weitere Gestaltung der Sonderregelungen für Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft im Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen orientiert sich an den für Lehrkräfte des Freistaates Bayern geltenden Regelungen.
Die Gestaltung des Arbeitsvertragsrechts der bayerischen Diözesen erfolgt auf den genannten Grundlagen, soweit kirchenspezifische Gründe dem nicht entgegenstehen.

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