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E, 2. Regelung für Praktikantinnen und Praktikanten (PraktR)
§ 7 Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.12.2009, Beschluss vom 30.06.2010
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die tägliche Arbeitszeit der Praktikantinnen/Praktikanten richten sich nach den Bestimmungen, die für die Arbeitszeit der bei dem Arbeitgeber in dem künftigen Beruf der Praktikantinnen/Praktikanten Beschäftigten gelten.