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E, 2. Regelung für Praktikantinnen und Praktikanten (PraktR)


§ 8 Entgelt

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Zuletzt geändert zum: 01.01.2023, Beschluss vom 30.11.2023

(1) Das monatliche Entgelt beträgt für Praktikantinnen/Praktikanten für den Beruf der Sozialarbeiterin / des Sozialarbeiters, der Sozialpädagogin / des Sozialpädagogen, der Heilpädagogin / des Heilpädagogen

bis 29. Februar 2024 

ab 1. März 2024

1.876,21 Euro

2.026,21 Euro

 der pharmazeutisch-technischen Assistentin / des pharmazeutisch-technischen Assistenten, der Erzieherin / des Erziehers

bis 29. Februar 2024 

ab 1. März 2024

1.652,02 Euro

1.802,02 Euro

 der Kinderpflegerin / des Kinderpflegers, der Masseurin und medizinischen Bademeisterin / des Masseurs und medizinischen Bademeisters, der Rettungsassistentin/des Rettungsassistenten

bis 29. Februar 2024 

ab 1. März 2024

1.595,36 Euro

1.745,36 Euro.

 

(2) Das Entgelt nach Absatz 1 ist zu demselben Zeitpunkt fällig wie das den Beschäftigten des Arbeitgebers gezahlte Entgelt.

 

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