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Dritter Abschnitt - Wahlberechtigung, Wahlvorschlagsrecht und Wählbarkeit
§ 8 Wahlvorschlagsrecht | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.04.2022, Beschluss vom 31.03.2022
Wahlvorschlagsberechtigt sind die wahlberechtigten Beschäftigten, die innerhalb der vom Wahlvorstand festgelegten Frist in einem kirchlichen Arbeitsverhältnis stehen.