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5. Ordnung für eine kirchliche Höherversicherung II in Krankheitsfällen: Beihilfeordnung Teil C *
§ 4 Versicherungsleistungen und -bedingungen | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.04.2013, Beschluss vom 30.01.2013
(1) 1Die Versicherungsleistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen des Tarifs 820 K Plus bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG. 2Die jeweils gültige Fassung ist Bestandteil der Beihilfeordnung Teil C.
(2) Die Bestimmungen des Vertrags über die Beihilfeablöseversicherung und die kirchliche Höherversicherung zwischen der (Erz-)Diözese und der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG sind Bestandteil dieser Ordnung.