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A, 2. Entgeltordnung


A, 2.15. Entgeltordnung für Pfarrreferentinnen und Pfarrreferenten

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Zuletzt geändert zum: 01.03.2024, Beschluss vom 30.11.2023

Protokollnotiz:
Zum 01.04.2023 wurde die Berufsbezeichnung „Pfarrhelferinnen/Pfarrhelfer“ durch die Berufsbezeichnung „Pfarrreferentinnen/Pfarrreferenten“ auf Antrag der Diözese Augsburg ersetzt.

§ 1 Grundlagen des Entgelts
§ 2 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 3 Entgelt bei Teilzeitbeschäftigung
§ 4 Übergangsregelungen
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