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C, 6. Dienstordnung für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker


Anhang zu §§ 1, 3 und 4 der Dienstordnung für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker

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Zuletzt geändert zum: 01.01.2015, Beschluss vom 10.07.2014

Beschäftigungsplan
Die bestehenden diözesanen Beschäftigungspläne gelten weiter.

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