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6. Entsendeordnung für die Vertreter/Vertreterinnen der tariffähigen Arbeitnehmerkoalitionen in die Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen
§ 4 Bekanntmachung der Entscheidung über die Entsendung | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.05.2016, Beschluss vom 09.03.2016
Die Entscheidung der Entsendung ist in den Amtsblättern der Diözesen bekannt zu machen.