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Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen
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Zuletzt geändert zum: 03.03.2020, Beschluss vom 04.12.2019
Anlage 129 [herunterladen]
Beschlüsse der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen vom 4. Dezember 2019
- § 25a ABD Teil A, 1. (Betriebliche Altersversorgung bei der Pensionskasse der Caritas VVaG)
hier: Aussetzen der Versicherungspflicht nach der Versorgungsordnung B
rückwirkend zum 19. September 2018
- ABD Teil A, 2.4. (Entgeltordnung für Pastoralassistentinnen/Pastoralassistenten und Pastoralreferentinnen/Pastoralreferenten)
und
ABD Teil A, 2.5. (Entgeltordnung für Gemeindeassistentinnen/Gemeindeassistenten und Gemeindereferentinnen/Gemeindereferenten
hier: Änderungen
zum 1. Januar 2020
- ABD Teil B, 1. (Beschäftigte im forstlichen Außendienst)
hier: Änderung der Nr. 1 infolge der Neufassung des Allgemeinen Geltungsbereichs
zum 1. Januar 2020
- ABD D, 8. (Regelung über eine ergänzende Leistung an Beschäftigte und Auszubildende)
hier: Beschluss in Umsetzung von § 6 Absatz 2
zum 1. Januar 2020
- ABD Teil E, 1.1. (Regelung für Auszubildende)
hier: Änderungen zur Umsetzung von Änderungstarifverträgen
rückwirkend zum 1. Januar 2019
Anlage 128 [herunterladen]
Beschlüsse der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen vom 17./18. Juli 2019
- ABD Teil A, 1. (Allgemeiner Teil)
hier: Neufassung Allgemeiner Geltungsbereich und Aufnahme weiterer Regelungen für bestimmte Beschäftigtengruppen
und
ABD Teil B (Sonderregelungen)
hier: Aufnahme einer neuen Sonderregelung für Beschäftigte, die ein über das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15 hinausgehendes Entgelt erhalten
und
ABD Teil D, 1. (Regelung zur Aufnahme kirchenspezifischer Bestandteile in die Arbeitsverträge in den bayerischen Diözesen)
hier: Änderung aufgrund der Aufnahme weiterer Regelungen für bestimmte Beschäftigtengruppen
und
ABD Teil D, 10. (Ordnung über die betriebliche Altersversorgung)
hier: Einfügung einer neuen Versorgungsordnung für bestimmte Beschäftigtengruppen
verschiedene Inkraftsetzungsdaten
- § 37 ABD Teil A, 1. (Ausschlussfrist)
und
§ 17 ABD Teil E, 2. (Ausschlussfrist)
hier: Änderungen
zum 1. September 2019
- ABD Teil A, 2. (Entgeltordnung)
hier: Anfügung einer Protokollnotiz zur Erläuterung der Entgeltgruppe 1
zum 1. September 2019
- ABD Teil A, 2. (Entgeltordnung)
hier: Betreuung/Erziehung von Kindern von Flüchtlingen in Kindertageseinrichtungen – Änderung der befristeten Laufzeit
zum 1. September 2019
- ABD Teil A, 2.4. (Vergütung für Pastoralassistentinnen/Pastoralassistenten und Pastoralreferentinnen/Pastoralreferenten)
hier: Neufassung
sowie
ABD Teile F, 9. und F, 11.
hier: Neufassung
zum 1. September 2019
- ABD Teil B, 4.1.
(Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse arbeitsvertraglich beschäftigter Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft)
hier: Vergütung von Mehrarbeit
zum 1. August 2019
- ABD Teil C, 5. (Dienstordnung für Mesnerinnen und Mesner)
hier: Änderungen
zum 1. Januar 2020
- ABD Teil C, 5. (Dienstordnung für Mesnerinnen und Mesner)
hier: Neufassung des Anhangs zu §§ 3 und 6
zum 1. Januar 2020
- ABD Teil C, 8. (Dienstordnung für Beschäftigte im Pfarrbüro)
hier: Änderungen
zum 1. Oktober 2019
- ABD Teil D, 10 b. (Ordnung über die betriebliche Altersversorgung der bei der Pensionskasse der Caritas VVaG versicherten Mitarbeiter im kirchlichen Dienst)
hier: Aussetzen der Versicherungspflicht nach der Versorgungsordnung B
verschiedene Inkraftsetzungsdaten
- ABD Teil E, 1.1. (Regelung für Auszubildende)
hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 8 vom 30. Oktober 2018 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Allgemeiner Teil – vom 13. September 2005 und des Änderungstarifvertrags Nr. 12 zum TVAöD – Besonderer Teil Pflege – vom 30. Oktober 2018
zum 1. Januar 2019
Anlage 127 [herunterladen]
Beschluesse der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen vom 27. März 2019
- ABD Teil A, 2.3 Nummer 39.2. (Beschäftigte an offenen und gebundenen Ganztagesschulen – Personen, die überwiegend im Bildungsangebot entsprechend ihrer Ausbildung eingesetzt werden)
hier: redaktionelle Anpassung
rückwirkend zum 1. Januar 2017
- ABD Teil A, 2.6. (Entgeltordnung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst)
hier: Änderung des § 8 Zusätzliche Aufgaben
zum 1. September 2019
- ABD Teil A, 2.6. (Entgeltordnung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst)
und
- ABD Teil F, 13. (Sonderregelung zum Entgelt für Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst in der Erzdiözese München und Freising)
hier: Kirchliche Schulbeauftragte und Seminarleiter/innen i. K.in der Erzdiözese München und Freising
zum 1. Sptember 2019