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A, 2.13 Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten


Betriebseigene Prüfung (BeP)

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Zuletzt geändert zum: 22.01.2021, Beschluss vom 25.11.2020

Beschäftigte, die auf dem Gebiet eines anerkannten Ausbildungsberufs mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren tätig sind und eine verwaltungseigene oder betriebseigene Prüfung nach § 6 der Anlage zu § 46 Teil A, 1. mit Erfolg abgelegt haben, sind Beschäftigten mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung der Entgeltgruppe 5 im Sinne des Teils A, 2.2.1. Nr. 2 sowie den nachfolgenden Tätigkeitsmerkmalen in den weiteren Entgeltgruppen hinsichtlich der Anforderung in der Person gleichgestellt.

1. Reinigung
2. Friedhof
3. Gartenbau/Grünanlagen
4. Waldarbeiterinnen/Waldarbeiter
5. Spielplatz/Sportflächen
6. Krematorium
7. Straßenreinigung
8. Straßenbau
9. Bauhof
10. Wasserbau
11. Feuerwehrgerätewart
12. Kanal
13. Abwasser
14. Wasser/Trinkwasser
15. Anlagen/Beschäftigte für Anlagen
16. Lager
17. Pförtnerinnen und Pförtner
18. Hausmeisterinnen und Hausmeister
19. Hauswirtschaft
20. Fahrerinnen / Fahrer
21. Flughafen
22. Theater
23. Veranstaltungen
24. Müllladerin/Mülllader
25. Wertstoffhof
26. Tierpflegerin/Tierpfleger
27. Weitere Tätigkeitsmerkmale
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