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Teil H: Beschlüsse der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission*
H, 2. Entgeltumwandlung | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.01.2023, Beschluss vom 23.11.2022
Die Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission beschließt, den Beschluss zur Entgeltumwandlung vom 15.04.2002, zuletzt geändert am 01.10.2007, wie folgt zu ändern:
Ziffer 1 b wird um folgenden Satz 2 ergänzt:
"Im Einvernehmen zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer können auch höhere Beträge umgewandelt werden.“