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Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen


Beschlüsse 2022

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Zuletzt geändert zum: 12.12.2022, Beschluss vom 12.12.2022

Anlage 142 (herunterladen) 

Beschluss der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen im schriftlichen Umlaufverfahren vom 12. Dezember 2022

 

- ABD Teil D, 9. (Reisekostenordnung der bayerischen Diözesen)
hier: Erhöhung der Wegstreckenentschädigung

rückwirkend zum 1. Januar 2023

 

Anlage 141 (herunterlden) 

Beschlüsse der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen vom 23./24. November 2022

 

- ABD § 1 Allgemeiner Geltungsbereich
hier: Aufnahme einer Verweisung auf Teil H ABD

zum 1. Januar 2023

 

- ABD Teil A, 1. (Abschnitt VII: Sonderregelungen) und ABD Teil C, 7. (Dienstordnung für das pädagogische Personal in den katholischen Kindertageseinrichtungen)
hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 28 vom 18. Mai 2022 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Verwaltung – (BT-V)

Die Änderungen des Artikels 1 Nummer 2 treten rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Die Änderungen des Artikels 1 Nummern 1a, 1b, 3 und 4 sowie des Artikels 2 treten rückwirkend zum 1. Juli 2022 in Kraft.
Die Änderungen des Artikels 1 Nummer 1c treten zum 1. Oktober 2024 in Kraft.

 

- ABD Teil A, 2.3. Nummer 30 (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst)
hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 19 vom 18. Mai 2022 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

rückwirkend zum 1. Juli 2022
Die Nummer 15 und 17 sind gemäß § 20a Teil A, 1. in Kraft getreten.

 

- ABD Teil A, 3. (Regelung zur Überleitung der Beschäftigten und des Übergangsrechts)
hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 18 vom 18. Mai 2022 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA)

rückwirkend zum 1. Juli 2022
§ 24e Absatz 4 ist gemäß § 20a Teil A, 1. in Kraft getreten.

 

- ABD Teil B, 4.1. (Sonderreglungen für die Arbeitsverhältnisse arbeitsvertraglich beschäftigter Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft) Anlage D: Dienstliche Beurteilung und Leistungsfeststellung der Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter an katholischen Schulen
hier: redaktionelle Korrekturen

rückwirkend zum 1. Juni 2022

 

- ABD Teil C, 7. (Dienstordnung für das pädagogische Personal in den katholischen Kindertageseinrichtungen)
hier: Erbringung mittelbare Arbeit außerhalb der Einrichtung

zum 1. Januar 2023

 

- ABD Teil D, 8. (Regelung über eine ergänzende Leistung an Beschäftigte und Auszubildende)
hier: Änderung von fehlerhaften ABD-Bezügen

zum 1. Dezember 2022

 

- ABD D, 18. (Arbeitsmarktzulagen)
hier: Schaffung von Arbeitsmarktzulagen zur Bindung und Gewinnung von qualifizierten Fachkräften

zum 1. Januar 2023
Diese Änderung ist befristet bis zum 31. Dezember 2025

 

 

- ABD Teil E, 1. (Regelungen für Auszubildende)
hier: hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 11 vom 18. Mai 2022 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)

rückwirkend zum 1. Juli 2022

 

Anlage 140 (herunterladen) 

Beschlüsse der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen vom 13./14. Juli 2022

 

- ABD Teil A, 1. § 19 (Erschwerniszuschläge)
hier: Umsetzung des 17. Landesbezirklichen Tarifvertrags vom 2. Juni 2022 zu § 23 Absatz 1 TVÜ VKA

rückwirkend zum 1. April 2022
Diese Regelung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.

 

 - ABD Teil B, 4.1.1. (Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften an Realschulen und Gymnasien)und ABD Teil B, 4.1.2. (Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften an beruflichen Schulen) und ABD Teil B, 4.1.3. (Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen)
hier: Brückenteilzeit

zum 1. August 2022

 

- ABD Teil D, 8. (Regelung über eine ergänzende Leistung an Beschäftigte und Auszubildende)
hier: Änderungen in Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 8 vom 17. Februar 2022 zum Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Auszubildende und dual Studierende des Freistaates Bayern (TV-L) vom 23. Juli 2007

Diese Änderungen treten gemäß der Protokollnotiz zu den Absätzen 1 und 2 in § 2 Absatz 2
sowie der Protokollnotiz zu § 3 ABD Teil D, 8. zum 1. Dezember 2022 in Kraft.

 

- ABD Teil D, 10 a. (Zusatzversorgung BVK)
hier: Stabilisierungsmodell der Zusatzversorgung BVK

zum 1. September 2022
Sie wird mit dem Auslaufen des Stabilisierungsmodells gegenstandslos.

 

- ABD Teil D, 17. (Mobiles Arbeiten)
hier: Öffnung für Dienstvereinbarungen

zum 1. September 2022

 

- ABD Teil F, 1. (Mentorenzulage)
hier: Sonderregelung

zum 1. September 2022

 

 

- ABD Teil F, 15. (Sonderregelung für Dienstzulage des Schulwerkes der Diözese Augsburg)
hier: Verlängerung

zum 1. September 2022

 

Anlage 139 (herunterladen)

Beschlüsse der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen vom 23./24. März 2022

 

- ABD Teil A, 1. § 7a (Kurzarbeit) und Anlage J (Dienstvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit)
hier: Verlängerung der Regelung zur Kurzarbeit

zum 1. April 2022
Die Regelungen des Beschlusses vom 8. April 2020 und diese
Änderung treten mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.

 

- ABD Teil A, 1. § 37 und ABD Teil E, 1. § 19, E. 2. § 17, E. 4. § 20 (Ausschlussfrist)
hier: Ergänzungen

zum 1. Mai 2022

 

- ABD Teil A, 2.3. Nummer 30 (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst)
hier: Eingruppierung von Erzieherinnen/Erziehern Betreuung/Erziehung der Kinder von Flüchtlingen in Kindertageseinrichtungen

zum 1. April 2022

 

- ABD Teil A, 2. (Entgeltordnung)
hier: Ergänzung der Teile A, 2.4. (Entgeltordnung für Pastoralassistentinnen/ Pastoralassistenten und Pastoralreferentinnen/Pastoralreferenten),
A,2.5. (Entgeltordnung für Gemeindeassistentinnen/Gemeindeassistenten und Gemeindereferentinnen/Gemeindereferenten) und
A, 2.15. (Entgeltordnung für Pfarrhelferinnen und Pfarrhelfer)

hier: um eine Zulage als Ausgleich für Dienste zu ungünstigen Zeiten

zum 1. April 2022
Diese Änderungen treten spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.

 

- ABD Teil A, 2.5. (Entgeltordnung für Gemeindeassistentinnen/Gemeindeassistenten und Gemeindereferentinnen/Gemeindereferenten)
hier: Ergänzung zusätzlicher Entgeltgruppen

zum 1. April 2022

 

- ABD Teil B, 4.1. (Anlage D: Dienstliche Beurteilung und Leistungsfeststellung der Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter an katholischen Schulen Abschnitt A: Dienstliche Beurteilung und Leistungsfeststellung der Lehrkräfte an katholischen Schulen)
hier: Ergänzungen

zum 1. Juni 2022

 

- ABD Teil B, 4.1.1. (Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften an Realschulen und Gymnasien) und ABD Teil B, 4.1.3. (Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen)
hier: Systembetreuer

zum 1. Mai 2022

 

- ABD Teil D, 8. (Regelung über eine ergänzende Leistung an Beschäftigte und Auszubildende)
hier: Anpassung in Bezug auf Rechtsträger gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 BayRKO

zum 1. April 2022

 

- ABD Teil D, 10 d. Nummer 2.1 (Betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte im Sinne des § 1 Absätze 2 bis 8)
hier: Anpassung des Dienstgeberbeitrags an die höhere Förderung gemäß § 100 Einkommensteuergesetz

rückwirkend zum 1. Januar 2022

 

 

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