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Grundordnung des kirchlichen Dienstes


Artikel 12 - Evaluation

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Zuletzt geändert zum: 01.01.2023, Beschluss vom 22.11.2022

Der Verband der Diözesen Deutschlands wird fünf Jahre nach Inkrafttreten der Grundordnung die Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit einer Überprüfung unterziehen und dem Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz berichten.

 

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