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F, 17. Sonderregelung für Mitarbeitende in der Klinikseelsorge der Erzdiözese Bamberg
§ 1 Grundlagen des Entgelts | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.05.2024, Beschluss vom 21.03.2024
(1) Mitarbeitende in der Klinikseelsorge in Berufseinführung mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf und einschlägiger Berufserfahrung erhalten bis zum erfolgreichen Abschluss des Grundkurses von Theologie im Fernkurs der Domschule Würzburg (Katholische Akademie Domschule Würzburg e. V.) während der Berufseinführungszeit ein Entgelt nach Entgeltgruppe 7.
(2) Mitarbeitende in der Klinikseelsorge in Berufseinführung mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf und einschlägiger Berufserfahrung erhalten nach erfolgreichem Abschluss des Grundkurses von Theologie im Fernkurs der Domschule Würzburg (Katholische Akademie Domschule Würzburg e. V.) während der Berufseinführungszeit ein Entgelt nach Entgeltgruppe 8.
(3) Mitarbeitende in der Klinikseelsorge mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf und einschlägiger Berufserfahrung, die auf einer Stelle in der Klinikseelsorge beschäftigt sind, erhalten nach erfolgreich abgelegter kirchlicher Prüfung ein Entgelt nach Entgeltgruppe 9a.