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Suche nach: Altersteilzeitregelung

Teil D : Sonstige Regelungen
D, 6a. Regelung zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – FlexAZR –
II. Altersteilzeit (ATZ)
§ 4 Altersteilzeit im Übrigen
Zuletzt geändert zum: 01.01.2021, Beschluss vom 19.05.2021

(1) Den Beschäftigten wird im Rahmen der Quote nach Absatz 2 die Möglichkeit eröffnet, Altersteilzeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes in Anspruch zu nehmen, wenn die persönlichen Voraussetzungen nach § 5 vorliegen. (2) 1Der Anspruch auf Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn und solange 2,5 v.H. der Beschäftigten (§ 1) von einer Altersteilzeitregelung im Sinne des Altersteilzeitgesetzes Gebrauch machen. 2Für Beschäftigte mit ...



Teil D : Sonstige Regelungen
D, 6a. Regelung zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – FlexAZR –
II. Altersteilzeit (ATZ)
§ 4 Altersteilzeit im Übrigen
Zuletzt geändert zum: 01.01.2021, Beschluss vom 29.11.2017

(1) Den Beschäftigten wird im Rahmen der Quote nach Absatz 2 die Möglichkeit eröffnet, Altersteilzeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes in Anspruch zu nehmen, wenn die persönlichen Voraussetzungen nach § 5 vorliegen. (2) 1Der Anspruch auf Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn und solange 2,5 v.H. der Beschäftigten (§ 1) von einer Altersteilzeitregelung im Sinne des Altersteilzeitgesetzes Gebrauch machen. 2Maßgeblich für die Bere...



Teil D : Sonstige Regelungen
D, 6a. Regelung zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – FlexAZR –
II. Altersteilzeit (ATZ)
§ 4 Altersteilzeit im Übrigen
Zuletzt geändert zum: 01.01.2020, Beschluss vom 29.11.2018

(1) Den Beschäftigten wird im Rahmen der Quote nach Absatz 2 die Möglichkeit eröffnet, Altersteilzeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes in Anspruch zu nehmen, wenn die persönlichen Voraussetzungen nach § 5 vorliegen. (2) 1Der Anspruch auf Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn und solange 2,5 v.H. der Beschäftigten (§ 1) von einer Altersteilzeitregelung im Sinne des Altersteilzeitgesetzes Gebrauch machen. 2Für Beschäftigte mit ...



Teil D : Sonstige Regelungen
D, 6a. Regelung zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – FlexAZR –
II. Altersteilzeit (ATZ)
§ 4 Altersteilzeit im Übrigen
Zuletzt geändert zum: 01.01.2019, Beschluss vom 29.11.2017

(1) Den Beschäftigten wird im Rahmen der Quote nach Absatz 2 die Möglichkeit eröffnet, Altersteilzeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes in Anspruch zu nehmen, wenn die persönlichen Voraussetzungen nach § 5 vorliegen. (2) 1Der Anspruch auf Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn und solange 2,5 v.H. der Beschäftigten (§ 1) von einer Altersteilzeitregelung im Sinne des Altersteilzeitgesetzes Gebrauch machen. 2Für Beschäftigte mit ...



Teil D : Sonstige Regelungen
D, 6a. Regelung zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – FlexAZR –
II. Altersteilzeit (ATZ)
§ 4 Altersteilzeit im Übrigen
Zuletzt geändert zum: 01.01.2019, Beschluss vom 20.09.2017

(1) Den Beschäftigten wird im Rahmen der Quote nach Absatz 2 die Möglichkeit eröffnet, Altersteilzeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes in Anspruch zu nehmen, wenn die persönlichen Voraussetzungen nach § 5 vorliegen. (2) 1Der Anspruch auf Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn und solange 2,5 v.H. der Beschäftigten (§ 1) von einer Altersteilzeitregelung im Sinne des Altersteilzeitgesetzes Gebrauch machen. 2Maßgeblich für die Bere...



Teil D : Sonstige Regelungen
D, 6a. Regelung zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – FlexAZR –
II. Altersteilzeit (ATZ)
§ 4 Altersteilzeit im Übrigen
Zuletzt geändert zum: 01.01.2018, Beschluss vom 20.09.2017

(1) Den Beschäftigten wird im Rahmen der Quote nach Absatz 2 die Möglichkeit eröffnet, Altersteilzeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes in Anspruch zu nehmen, wenn die persönlichen Voraussetzungen nach § 5 vorliegen. (2) 1Der Anspruch auf Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn und solange 2,5 v.H. der Beschäftigten (§ 1) von einer Altersteilzeitregelung im Sinne des Altersteilzeitgesetzes Gebrauch machen. 2Für Beschäftigte mit ...



Teil D : Sonstige Regelungen
D, 6a. Regelung zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – FlexAZR –
II. Altersteilzeit (ATZ)
§ 4 Altersteilzeit im Übrigen
Zuletzt geändert zum: 01.01.2018, Beschluss vom 20.09.2017

(1) Den Beschäftigten wird im Rahmen der Quote nach Absatz 2 die Möglichkeit eröffnet, Altersteilzeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes in Anspruch zu nehmen, wenn die persönlichen Voraussetzungen nach § 5 vorliegen. (2) 1Der Anspruch auf Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn und solange 2,5 v.H. der Beschäftigten (§ 1) von einer Altersteilzeitregelung im Sinne des Altersteilzeitgesetzes Gebrauch machen. 2Für Beschäftigte mit ...



Teil D : Sonstige Regelungen
D, 6a. Regelung zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – FlexAZR –
II. Altersteilzeit (ATZ)
§ 4 Altersteilzeit im Übrigen
Zuletzt geändert zum: 01.01.2010, Beschluss vom 10.11.2010

(1) Den Beschäftigten wird im Rahmen der Quote nach Absatz 2 die Möglichkeit eröffnet, Altersteilzeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes in Anspruch zu nehmen, wenn die persönlichen Voraussetzungen nach § 5 vorliegen. (2) 1Der Anspruch auf Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn und solange 2,5 v.H. der Beschäftigten (§ 1) von einer Altersteilzeitregelung im Sinne des Altersteilzeitgesetzes Gebrauch machen. 2Maßgeblich für die Bere...



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