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Donnerstag, 01. Mai 2014
Mittwoch, 19. Februar 2014

3. Voraussetzungen für den Dienst

Der Beruf des Pastoralreferenten/der Pastoralreferentin erfordert neben der für die Mitarbeit in der Seelsorge nötigen körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit bestimmte persönlich-soziale, kirchlich-geistliche und fachliche Voraussetzungen sowie die Bereitschaft, diese Fähigkeiten fortlaufend weiterzuentwickeln.

3.1 Persönlich-soziale Voraussetzungen, die sich z. B. in folgenden Kompetenzen zeigen:

- Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit;
- Fähigkeit und Bereitschaft zur Kooperation;
- Kreativität und Innovationskraft;
- Konflikt- und Kritikfähigkeit;
- Diskretion;
- Authentizität;
- Fähigkeit zu realistischer Selbsteinschätzung;
- Belastbarkeit;
- Selbststeuerung in der Balance zwischen Arbeit und Freizeit.

 3.2 Kirchlich-geistliche Voraussetzungen, die sich z. B. in folgenden spirituellen Kompetenzen zeigen:

- persönlich gelebter Glaube und das Bemühen um eine konkrete geistliche Lebensgestaltung;
- Orientierung an der Heiligen Schrift;
- Leben aus der Kraft der Sakramente;
- Kenntnis von und Erfahrung mit geistlichen Traditionen;
- Erfahrung in geistlichen Prozessen und Intensivzeiten (z. B. geistliche Begleitung und Exerzitien);
- Erfahrung mit gelebter Spiritualität in Gemeinschaft (z. B. Partnerschaft, Familie, Gemeinde, geistliche Gemeinschaft);
- Urteilsfähigkeit in der Vielfalt spiritueller Ausprägungen;
- Pflege des Gebetslebens und einer persönlichen geistlichen Übung;
- Kenntnis und Erfahrung im Umgang mit liturgischen Vollzügen;
- Übereinstimmung mit der Glaubenslehre und der Lebensordnung der katholischen Kirche als Leitlinie für das eigene Leben.

3.3 Fachliche Voraussetzungen, die sich z. B. in folgenden Kompetenzen zeigen:

3.3.1 theologisch:

- Fähigkeit, sich theologisches Wissen reflektierend anzueignen und einen eigenen theologischen Standpunkt zu gewinnen;
- Fähigkeit, im Blick auf die pastorale Praxis theologisch verantwortete Optionen zu entwickeln;
- Fähigkeit, theologische Inhalte in einer zeitgemäßen Sprache und mit kreativen Methoden zu vermitteln;
- Fähigkeit zum Dialog mit anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie mit Verantwortlichen in Politik, Gesellschaft und Kultur.

3.3.2 pastoral-praktisch:

- Fähigkeit zur Organisation, Reflexion, Entscheidung, Vermittlung, Vernetzung;
- Fähigkeit zur Analyse und Konzeptentwicklung;
- methodisch-didaktische Kompetenzen;
- Fähigkeit zur Leitung und Moderation;
- Fähigkeit zu seelsorglicher Begleitung;
- Kenntnis, Nutzung und Vermittlung diözesaner Einrichtungen/Fachdienste;
- Fähigkeit zur effektiven Zeitgestaltung.  

3.3.3 institutionell:

- Entwicklung eines beruflichen Selbstverständnisses als Theologe/Theologin im kirchlichen Dienst;
- Identifikation mit der eigenen Berufsrolle;
- Flexibilität aufgrund der Arbeitsanforderungen und Bereitschaft zu Mobilität entsprechend den diözesanen Anforderungen;
- Akzeptanz und Wertschätzung der sakramentalen Struktur der katholischen Kirche und der Spezifika aller kirchlichen Dienste;
- Loyalität und Bereitschaft zum „Sentire cum ecclesia“;
- Bereitschaft zur Mitverantwortung bei der Gestaltung und Umsetzung von Veränderungsprozessen in Gemeinde und Kirche.

3.4 Die Kompetenzen und fachlichen Voraussetzungen werden in der Regel24 erworben durch ein erfolgreich abgeschlossenes Magister-Studium der Katholischen Theologie an einer Universität‚ durch die Teilnahme an den vorgeschriebenen Veranstaltungen zur spirituellen und praktischen Vorberei­tung auf den Beruf gemäß den diözesanen Vorgaben sowie den erfolgreichen Abschluss der zweiten Bildungsphase (siehe 4.2).

3.5 Grundlegend für den Dienst als Pastoralreferent/-referentin ist eine im Glauben angenommene und gestaltete Lebensform. Pastoralreferenten/-referentinnen sollen in ihrem Leben und Arbeiten glaubwürdige Zeugen und Zeuginnen der Frohen Botschaft sein. Das Einverständnis des Ehepartners/der Ehepartnerin mit der Übernahme des pastoralen Dienstes wird vorausgesetzt. Im Übrigen gelten die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ vom 20.10.1993 mit allen Änderungen sowie die „Richtlinien über persönliche Anforderungen an Diakone und Laien im pastoralen Dienst im Hinblick auf Ehe und Familie“ 25.
24 Im Ausnahmefall kann die (Erz-)Diözese Absolventen/Absolventinnen eines Staatsexamens in Katholischer Theologie für das Lehramt an Gymnasien die Möglichkeit eröffnen, sich für den Beruf theologisch nachzuqualifizieren. Maßstab ist das theologische Vollstudium.
25 Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde (s. o.); Richtlinien über persönliche Anforderungen an Diakone und Laien im pastoralen Dienst im Hinblick auf Ehe und Familie, hrsg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, in: Die Deutschen Bischöfe, Nr. 63, 2000, S. 37–47.

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