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Abschnitt VIII: Anhänge und Anlagen


Anlage E: Einführung, Leistungsfeststellung und Auszahlung des Leistungsentgelts

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Zuletzt geändert zum: 01.01.2015, Beschluss vom 03.12.2014

(Derzeit nicht belegt. Bis zur Ausfüllung der Anlage E gilt § 18a.)

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