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Mit der Abkürzung "ABD" wird das „Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen” bezeichnet. Dieses eigenständige, regionale, kircheneigene Arbeitsvertragswerk für den Bereich der bayerischen Diözesen gilt für alle Beschäftigten im sog. verfassten kirchlichen Bereich in Bayern (ohne Caritas), also in den Bischöflichen Ordinariaten, in den katholischen Kirchenstiftungen und in der Regel im Verbandsbereich. Dazu kommt noch ein Großteil der Schulen in kirchlicher Trägerschaft. Das ABD ist ein umfassendes Werk, das in verschiedene Teile gegliedert ist und das gesamte Arbeitsvertragsrecht der betroffenen Beschäftigten regelt.

Zuständig für die Erstellung und Änderung des ABD ist aufgrund des Beschlusses der Freisinger Bischofskonferenz die Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen (Bayerische Regional-KODA). Das ABD wurde zum 1.6.1995 neu geschaffen und zum 01.10.2005 umfassend erneuert.

Mit dem ABD wurde für die Beschäftigten im verfassten kirchlichen Bereich in Bayern ein kircheneigenes Arbeitsvertragsrecht geschaffen, das in den wesentlichen Punkten der Systematik und dem Inhalt des Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich des Verbandes der kommunalen Arbeitgeber (VkA) folgt.

Durch den Bezug auf die Regelungen der Arbeitsrechtlichen Kommission der bayerischen Diözesen in allen Arbeitsverträgen kirchlicher Beschäftigter im verfassten Bereich gilt das ABD in seiner jeweiligen Fassung für alle Arbeitsverhältnisse.

 
   

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