Zuletzt geändert zum: 01.09.2019, Beschluss vom 17.07.2019
Bei Beschäftigten, die ein über das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15 hinausgehendes Entgelt erhalten, kann individualvertraglich von den von der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen (Bayerische Regional-KODA) beschlossenen und vom Diözesanbischof für die Diözese in Kraft gesetzten arbeitsvertraglichen Regelungen abgewichen werden.
Anschrift
Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen