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Anhang II: Kirchengesetzliche Ordnungen mit arbeitsvertragsrechtlicher Relevanz
5. Ordnung für eine kirchliche Höherversicherung II in Krankheitsfällen: Beihilfeordnung Teil C * | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.05.2018, Beschluss vom 14.03.2018
*Diese Ordnung wird gleichermaßen als Beihilfeordnung i.S.v. Nr. 2 der Anlage 11 zu den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) erlassen.