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D, 16. Regelung zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern
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Zuletzt geändert zum: 01.03.2021, Beschluss vom 19.05.2021
Die Beschäftigten sind an die Vereinbarungen gemäß § 2 mindestens für die Laufzeit des Leasingvertrages, längstens jedoch für die Dauer von 36 Monaten (Überlassungszeitraum) gebunden, sofern kein wichtiger Grund für die vorzeitige Kündigung besteht.